Es liegt im Wesen der betrieblichen Mitbestimmung, dass sich die Interessen von Arbeitgeber und Belegschaft in vielen Punkten als
gegenläufig darstellen. Das erschwert aus vielerlei Gründen, die oft nicht einmal im Zusammenhang mit der eigentlichen Thematik stehen, die gemeinsame Kommunikation. Wichtige Entscheidungen werden zeitlich
so verzögert, dass sie einen erheblichen Teil der Wirksamkeit einbüßen, die sie bei einer zügigen Abstimmung mitbestimmungs- relevanter Sachverhalte entfaltet hätten.Auch in dieser Hinsicht kann Ihnen
RICHARD OECHSNER CONSULT wertvolle Hilfestellungen geben. Erfahrungsgemäß ist es oftmals leichter, wenn ein externer Personalfachmann mit der Arbeitnehmer- vertretung verhandelt, da persönliche Animositäten
oder innerbetrieb- liche Seilschaften in dieser Konstellation keine Rolle spielen. Das macht es oft einfacher, sich zielgerichtet auf ein Sachthema zu konzentrieren, welches zeitnah einer für alle
Beteiligten zufrieden- stellenden Lösung zugeführt werden soll. |