RICHARD OECHSNER CONSULT unterstützt Sie in Mitbestimmungsfragen durch

     
     

 

 

Ausarbeitung, Verhandlung und Abschluß von Betriebsvereinbarungen

     

 

 

Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen

 
 
 

Es liegt im Wesen der betrieblichen Mitbestimmung, dass sich die Interessen von Arbeitgeber und Belegschaft in vielen Punkten als gegenläufig darstellen. Das erschwert aus vielerlei Gründen, die oft nicht einmal im Zusammenhang mit der eigentlichen Thematik stehen, die gemeinsame Kommunikation. Wichtige Entscheidungen werden zeitlich so verzögert, dass sie einen erheblichen Teil der Wirksamkeit einbüßen, die sie bei einer zügigen Abstimmung mitbestimmungs- relevanter Sachverhalte entfaltet hätten.

Auch in dieser Hinsicht kann Ihnen RICHARD OECHSNER CONSULT wertvolle Hilfestellungen geben. Erfahrungsgemäß ist es oftmals leichter, wenn ein externer Personalfachmann mit der Arbeitnehmer- vertretung verhandelt, da persönliche Animositäten oder innerbetrieb- liche Seilschaften in dieser Konstellation keine Rolle spielen. Das macht es oft einfacher, sich zielgerichtet auf ein Sachthema zu konzentrieren, welches zeitnah einer für alle Beteiligten zufrieden- stellenden Lösung zugeführt werden soll.